Öffentliche Mitwirkung OPR 2020+

03.01.2022

Öffentliche Mitwirkung OPR 2020+

Der Gemeinderat Lützelflüh bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision 2020+ zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die vollständigen Akten liegen vom 06.01. bis 11.02.2022 bei der Bauverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Gegenstand der Ortsplanung sind: 

Grundeigentümerverbindlich

Zonenplan Naturgefahren:

Behördenverbindlich

Weiteres

Alle Interessierten sind eingeladen und berechtigt, innerhalb der Auflagedauer ihre Anregungen, Hinweise oder Einwendungen schriftlich der Bauverwaltung, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh mitzuteilen.

Zur Ortsplanungsrevision 2020+ fand am Mittwoch, 19. Januar 2022 ein öffentlicher Informationsanlass statt, welcher von 39 Personen besucht wurde. Hier finden Sie die Powerpointpräsentation dieses Anlasses.

Hinweis: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst bei der öffentlichen Planauflage erhoben werden.

Der Gemeinderat

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