Feuerwehr Brandis

Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer sind vom 1. Januar des Jahres, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 52. Altersjahr vollenden, der Feuerwehrpflicht unterstellt. Wer nicht aktiven Feuerwehrdienst leistet, ist ersatzabgabepflichtig. Wer aktiven Feuerwehrdienst leisten möchte, kann dies entweder dem Feuerwehrkommandanten

Stalder Martin
Position: Kommissionsmitglied, Kommandant
Rüegsauschachen
Telefon: 079 253 12 41

oder
Gemeindeschreiberei
Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh
E-Mail
Telefon: 034 460 16 11
Fax: 034 460 16 00,
mitteilen. Im Herbst finden jeweils Rekrutierungsgespräche statt.

Feuerwehrreglement
Feuerwehrreglement Ausführungsbestimmungen
Informationen zu Feuerwehr Brandis
Website Feuerwehr Brandis
Gemeindeschreiberei

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