Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer sind vom 1. Januar des Jahres, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 52. Altersjahr vollenden, der Feuerwehrpflicht unterstellt. Wer nicht aktiven Feuerwehrdienst leistet, ist ersatzabgabepflichtig. Wer aktiven Feuerwehrdienst leisten möchte, kann dies entweder dem Feuerwehrkommandanten
Stalder MartinPosition: Kommissionsmitglied, Kommandant
Rüegsauschachen
oder
GemeindeschreibereiKirchplatz 1, 3432 Lützelflüh
E-MailTelefon:
034 460 16 11Fax: 034 460 16 00,
mitteilen. Im Herbst finden jeweils Rekrutierungsgespräche statt.