Ortsplanungsrevision 2020+

18.11.2025

Zweite öffentliche Auflage

Der Gemeinderat von Lützelflüh hat anlässlich seiner Sitzung vom 17.11.2025 beschlossen, Teile der öffentlich aufgelegenen Ortsplanungsrevision anzupassen. Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) werden die Änderungen zur öffentlichen Auflage gebracht.
Die Auflage besteht aus folgendem Dokument:

  • Auflagedossier nach Art. 60 Abs. 3 BauG zur Änderung des Zonenplans und des Schutzzonenplans

Folgende Änderungen hat der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 17.11.2025 beschlossen:

  • Anpassung Einzonungsfläche Parzelle 1676/1034
  • Verzicht auf teilweise Einzonung der Parzelle 2775
  • Ergänzung von geschützten Bäumen im Schutzplan

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 19.11. bis 19.12.2025 in der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Eingaben dürfen sich nur gegen die geänderten Unterlagen richten.

Gemeinderat

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