Fakultatives Finanzreferendum
20.11.2025
ARA-Anschluss Flühlen-Trüttislehn (Neubau öffentliche Sammelleitung)
Der Gemeinderat hat am 27. Oktober 2025 für den Neubau der Sammelleitung im Projekt «ARA-Anschluss Flühlen-Trüttislehn» einen Verpflichtungskredit über CHF 435'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Das Projekt umfasst neben der ungefähr 1.4 km langen öffentlichen Sammelleitung auch sechs private Hausanschlüsse, welche durch die entsprechenden Eigentümerinnen und Eigentümer zu finanzieren sind.
Nach den Bestimmungen von Art. 14 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Lützelflüh (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'261 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab der Bekanntmachung.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 22. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.
Publiziert am 20.11.2025 auf ePublikation
Der Gemeinderat
