Schwellenkorporation
Die Schwellenkorporation Lützelflüh nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Gemeinde Lützelflüh übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung. Bei der Ausführung der Unterhalts- und Verbauungsarbeiten hält sich die Schwellenkorporation an die Verfahrensregeln des WBG und der Wasserbauverordnung (WBV) und beachtet deren Planungs- und Handlungsgrundsätze (Art. 15 ff WBG). Die Schwellenkorporation vertritt die Gemeinde als Erfüllungspflichtige im Schwellenverband Emme II. Sektion. Für Verbauungen und Unterhaltsarbeiten an der Emme ist das Verbandsreglement des Schwellenverbandes Emme II. Sektion massgebend.
Vorstand der Schwellenkorporation:
Bärtschi Alfred (Präsident)
Herren Beat
Lehmann Hans
Lehmann Simon
Neuenschwander Beat
Probst Max
Kobel Andreas (Vertreter Gemeinderat)
Schenk Daniela (Sekretärin und Kassierin)