Kindes- und Erwachsenenschutz

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ihre wichtigsten Aufgaben sind:

Kindesschutz

  • Kindeswohl & Kindesschutz
  • Vaterschaft
  • Elterliche Sorge
  • Unterhalt
  • Besuchsrecht
  • Kindesvermögen
  • Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
  • Gefährdung des Kindeswohls


Erwachsenenschutz

  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
  • Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  • Beistandschaft
  • Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmassnahmen
  • Gefährdungsmeldung
  • Private Mandatstragende
Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Bern
Gemeindeschreiberei, KESB Emmental Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental

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