Grundsätzlich brauchen Sie für alle baulichen Veränderungen wie Bauten, Anlagen und Vorkehren auf und unter der Erdoberfläche sowie in Gewässerräumen, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung fallen, eine Baubewilligung. Weitere Informationen zu baubewilligungsfreien Bauvorhaben finden Sie unter der Rubrik "Baubewilligungsfreie Bauvorhaben".
Die Baueingabe erfolgt elektronisch über das eBau-Portal des Kantons Bern. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie melden sich mit dem BE-Login an und erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen und Beilagen hoch.
Falls im Bauprojekt betroffen, sind die folgenden Formulare neben dem eBau-Hauptformular dem Gesuch weiterhin beizulegen:
- Ausnahmegesuch
- Zustimmung der Nachbarn
- Gewässerschutz von landwirtschaftlichen Betrieben (4.4)
- Aufbruchgesuch (5.0)
- Anschlussgesuch (5.1, 5.3, 5.2, 5.4, 5.5, 5.8)
- Baustellenentsorgungskonzept (inkl. Checkliste)
- Erbebensicherheit (EbS) (bei jedem Baugesuch einzureichen)
- Energieformulare (Energienachweis inkl. Beilagen)
Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung und die Bauverwaltung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage oder die Homepage des Kantons Bern. Bis zur erforderlichen gesetzlichen Anpassung müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch weiterhin noch zweifach ausgedruckt und original unterschrieben per Post oder am Schalter der Bauverwaltung zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per eingeschriebener Post den Gesuchstellenden schriftlich eröffnet.
Die Bauverwaltung berät Sie gerne in allen Fragen rund um die gesamte Baueingabe und das Baubewilligungsverfahren.