Todesfall - was ist zu tun?

  1. Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, unverzüglich einen Arzt benachrichtigen; er stellt die ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes aus.
  2. Einer der nächsten Angehörigen/Verwandten meldet den Todesfall durch persönliche Vorsprache beim Zivilstandsamt des Sterbeortes. Dabei sind die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungsausweis und das Familienbüchlein (für Verheiratete) vorzuweisen.
    Zuständiges Zivilstandsamt bei Todesfall in der Gemeinde Lützelflüh:
    Zivilstandskreis Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., Tel. 031 635 41 50.
  3. Bestattungsart festlegen (Erdbestattung oder Kremation).
  4. Bestattungsinstitut mit der Organisation der Bestattung beauftragen oder selber organisieren (Todesanzeige, Leidzirkulare, Friedhofgärtner).
  5. Termin für die Beerdigung/Urnenbeisetzung mit dem zuständigen Pfarramt absprechen (Trauergottesdienst/Abdankung).
    Pfarramt Lützelflüh, Tel. 034 461 15 08
    Pfarramt Grünenmatt, Tel. 034 431 14 26

Die Mitteilung des Todesfalles an die Wohnsitzgemeinde erfolgt durch eine Todesmitteilung des Zivilstandsamtes. Auf Grund dieser Todesmitteilung nimmt die Wohnsitzgemeinde die Meldung des Todesfalles an die verschiedenen Abteilungen vor (Siegelungsbeamter, Einwohnerkontrolle, Steuerbüro, Finanzverwaltung, AHV-Zweigstelle etc.).

Bei jedem Todesfall muss innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Der Siegelungsbeamte / die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Lützelflüh vereinbart dazu mit den Angehörigen einen Termin.

Unentgeltliche Bestattung
Bei einer unverhältnismässigen finanziellen Belastung der Hinterbliebenen kann der Gemeinde Lützelflüh ein Gesuch um Überahme der Bestattungskosten durch die Gemeinde Lützelflüh beantragt werden. Die Grundvoraussetzungen dazu sowie das Gesuch finden Sie untenstehend unter den Dokumenten.

Gesuch um Übernahme der Bestattungskosten
Information an Hinterbliebene über die unentgeltliche Bestattung
Übernahmeverordnung von Bestattungskosten mittelloser Personen
Todesfall - ch.ch
Finanzverwaltung, Zivilstandsamt Emmental

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