Benützung von Räumen und Anlagen

Sämtliche Räume und Anlagen der Einwohnergemeinde Lützelflüh dienen in erster Linie demjenigen Zweck, für welchen sie seinerzeit erstellt worden sind. Wenn die gegebene Nutzung dieser Räume und Anlagen nicht beeinträchtigt wird, können sie durch Vereine und Dritte mit Bewilligung benutzt werden. Dauerbenutzungen sind möglich.

Benützungsordnung für Räume und Sportanlagen inkl. Tarif
Raumreservation

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