Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Links.

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Gemeindeschreiberei

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