Einbürgerungen

Es wird zwischen der ordentlichen Einbürgerung und der erleichterten Einbürgerung unterschieden.

Ordentliche Einbürgerung
Hierfür ist zuerst die Gemeindeverwaltung Lützelflüh zuständig. Die entsprechenden Gesuchsformulare erhalten Sie auf Anfrage direkt von der Gemeindeverwaltung.

Aufenthaltsvoraussetzungen:

Bund
Bei Gesuchseinreichung müssen Sie über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, die Ihnen erlaubt, dauerhaft in der Schweiz zu leben. Zudem müssen Sie insgesamt zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt haben. Mindestens drei Jahre davon müssen in den fünf Jahren unmittelbar vor dem Einreichen Ihres Gesuchs liegen.

Kanton
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Kanton gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.

Gemeinde
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der


Erleichterte Einbürgerung
Das Verfahren der erleichterten Einbürgerung läuft direkt über den Kanton und den Bund. Für Fragen können Sie sich direkt an das    wenden.

Weiter Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie


Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerung

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