Nach den Bestimmungen des Gemeindepolizeireglementes der Gemeindeverwaltung Lützelflüh bedürfen Demonstrationen, Umzüge und Versammlungen auf öffentlichem Grund einer Bewilligung der Gemeindepolizeibehörde. Das Gesuch ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe von Art, Datum, Zeit und Dauer der Veranstaltung, der ungefähren Anzahl der erwarteten Personen, der dazu benützten Route und der verantwortlichen Person bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. In wichtigen Fällen, insbesondere bei der Ausübung von verfassungsmässigen Rechten, kann die genannte Frist unterschritten werden. Wer an einer nicht bewilligten Veranstaltung teilnimmt oder zur Teilnahme auffordert, macht sich strafbar.