Kaminfeger

Mit der Aufhebung des Kaminfegermonopols sind Sie ab dem 1.1.2021 für die Reinigung von Heizungen zuständig. Wer die Reinigung übernimmt, bleibt Ihnen vorbehalten. Einzige Voraussetzung: der beauftragte Betrieb muss konzessioniert sein. Weitere Infos entnehmen Sie dem untenstehenden Link.

Kaminfeger
Bauverwaltung

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