Feuerungsanlagen müssen so betrieben werden, dass die Schadstoffemissionen innerhalb der Vorgaben und Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes liegen. Für die Kontrolle von Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt sind nicht mehr die Gemeinden zuständig. Neu müssen die Anlagebesitzerinnen und -besitzer die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen kantonalen Amt:
Amt für Umwelt und Energie
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. 031 633 36 51
nfbch