Feuerwerk

Für Feuerwerke, welche ab 22.00 Uhr abgebrannt werden, bedarf es einer Bewilligung. Diese Regelung gilt nicht für den 1. August und Silvester. Das schriftliche Gesuch ist frühzeitig bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 20.00

Gemeindepolizeireglement
Gemeindeschreiberei

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