Wegzug / Abmeldung

Wegziehende Personen müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle abmelden und ihre neue Adresse angeben. Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter oder via E-Umzug.

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen zur persönlichen Abmeldung mit:

  • Amtlicher Ausweis
eUmzugCH
Einwohner- und Fremdenkontrolle

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