Hundetaxe

Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. Die Hundetaxe beträgt jährlich für den 1. Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00. Taxpflichtig sind die HundehalterInnen welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Seit 01.01.2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen und in der Datenbank Amicus registriert sein. Für die Kennzeichnung mit einem Chip und die Registrierung wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Beachten Sie auch, dass alle Abgänge im Amicus registriert werden müssen. www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100; E-Mail.

Gebührentarif
Datenbank Amicus
Hundegesetz Kanton Bern
Gemeindeschreiberei

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen