Soziales

Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf den 1.1.2013, ging im Kanton Bern die Zuständigkeit im Kindes- und Erwachsenen-schutz von den Gemeinden an den Kanton über.

Folgende Aufgaben sind bei den Gemeinden geblieben:

  • Aufsicht über Sozialdienst (Behörde stellen, Controlling / Reporting durchführen, Kommunikation, Vernetzung, Vertrags- und Organisationsreglementsanpassungen)
  • Institutionelle Sozialhilfe (Tageselternverein mit Leistungsverträgen / Controlling / Kostenbeteiligung)
  • Schnittstelle zur KESB (Erstgespräche, wenn nötig Protokollierung, Triage, Einsetzen einer Kontaktperson), Gefährdungsmeldungen an KESB übermitteln
  • Altersfürsorge
  • Jugendfragen, Prävention / Schulsozialarbeit
  • Erbschaftswesen
  • Bestattungskosten
  • Häusliche Gewalt (ortspolizeiliche Aufgaben, Vorführungen und Überführungen im Auftrag der KESB)
  • Asylwesen
  • Beschäftigungs- und Integrationsprogramme

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