Soziales
Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf den 1.1.2013, ging im Kanton Bern die Zuständigkeit im Kindes- und Erwachsenen-schutz von den Gemeinden an den Kanton über.
Folgende Aufgaben sind bei den Gemeinden geblieben:
- Aufsicht über Sozialdienst (Behörde stellen, Controlling / Reporting durchführen, Kommunikation, Vernetzung, Vertrags- und Organisationsreglementsanpassungen)
- Institutionelle Sozialhilfe (Tageselternverein mit Leistungsverträgen / Controlling / Kostenbeteiligung)
- Schnittstelle zur KESB (Erstgespräche, wenn nötig Protokollierung, Triage, Einsetzen einer Kontaktperson), Gefährdungsmeldungen an KESB übermitteln
- Altersfürsorge
- Jugendfragen, Prävention / Schulsozialarbeit
- Erbschaftswesen
- Bestattungskosten
- Häusliche Gewalt (ortspolizeiliche Aufgaben, Vorführungen und Überführungen im Auftrag der KESB)
- Asylwesen
- Beschäftigungs- und Integrationsprogramme