Ortsplanung Lützelflüh

13.08.2025

Öffentliche Auflage

Ortsplanungsrevision Lützelflüh mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4.10.1991 über den Wald (WaG); Mitwirkung und öffentliche Auflage

Der Gemeinderat von Lützelflüh bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Revision der Ortsplanung sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage. Soweit für Teile davon die öffentliche Mitwirkung noch nicht stattgefunden hat, erfolgt diese gleichzeitig gestützt auf Art. 58 BauG.

Die Auflageunterlagen zur Ortsplanungsrevision bestehen aus folgenden Dokumenten:
- Baureglement
- Zonenplan mit Waldfeststellung
- Schutzplan
- Zonenplan Naturgefahren Teil Nord, Teil Süd und Teil Lauterbach / Oberried
- Zonenplan und Baureglement, Varianten ZPP 11 Dammweg
- Änderung Zonenplan Gewässerraum, Ortsteil Trachselwald
- Änderung UeO Unterdorf

Mit der Revision der Ortsplanung werden die folgenden Planungsinstrumente mit allen zwischenzeitlichen Änderungen aufgehoben: das Baureglement vom 10.08.2020; der Schutzplan, die Zonenpläne und der Zonenplan Gefahrenhinweise vom 19.02.2010; der Überbauungsplan Schrynerhus mit Sonderbauvorschriften vom 27.06.1985; der Überbauungsplan Birkenweg vom 14.04.1983; der Überbauungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften Bahnhofquartier vom 1.10.1980. Zusätzlich liegt die Aufhebung der folgenden Richtpläne zur öffentlichen Mitwirkung auf: Richtplanung Landschaft mit Naturinventar vorm 20.03.2000; Richtplan Erschliessung Grünenmatt/Ranflüh/Trachselwald vom 16.12.1996; Kernzonenrichtplan Unterdorf vom 13.12.1990 und der Strassenrichtplan Lützelflüh vom 10.08.1987.
Für das Gebiet gemäss dem Dokument «Varianten ZPP 11 Dammweg» um den Kindergarten Unterdorf werden zwei Varianten zur Mitwirkung und Auflage gebracht. In Einsprachen und Mitwirkungseingaben ist zu bezeichnen, auf welche Varianten sich diese beziehen.

Als weitere, erläuternde Unterlagen liegen auf:
- Raumentwicklungskonzept zur Ortsplanungsrevision 2020+
- Erläuterungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Vorprüfungsberichte des Amts für Gemeinden und Raumordnung mit Fachberichten
- Inventarplan

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom14.08. bis 15.09.2025 in der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können hier eingesehen werden. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gemeinderat

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