Verpachtung Fischenzenrecht
15.11.2021
Verpachtung Fischenzenrecht
Die Einwohnergemeinde Lützelflüh ist Inhaberin eines selbständigen und dauernden Rechts namens Fischenzenrecht am Mühlebach in Grünenmatt. Der oder die Pächter/in haben am Mühlebach das alleinige Fischrecht. Im Grundbuch wird das Recht wie folgt beschrieben:
Fischenzen im Mühlebach und sämtlichen darin und daraus laufenden Grund- und anderen Bächen, und zwar von der Mitte der Sagebrücke über welche die Strasse nach Trachselwald führt, bis hinauf zur Pritschenanlage bei der Einlass-Schwelle (Grüene/Mühlebach).
Der aktuelle Pächter hat den Vertrag auf Ende Jahr gekündigt. Die Einwohnergemeinde Lützelflüh ist somit per 1. Januar 2022 auf der Suche nach einem oder einer Nachfolger/in.
Interessierte Fischer/innen dürfen sich für weitere Auskünfte gerne auf der Bauverwaltung 034 460 16 40 oder
bvrwltngltzlflhch melden oder direkt die Bewerbung elektronisch einreichen. Die zuständige Hochbaukommission wird anschliessend über die Eingaben befinden und sich mit den Interessierten in Verbindung setzen.
Bauverwaltung Lützelflüh
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