Fakultatives Referendum

06.06.2023

Definitive Einführung der Schulsozialarbeit

Im Sommer 2021 wurde in der Schule Lützelflüh als Pilotprojekt bis Ende Schuljahr 2023/2024 die Schulsozialarbeit eingeführt. Der Auswertungsbericht ist sehr positiv, weshalb die Schulsozialarbeit ab dem 1.8.2024 definitiv eingeführt werden soll. Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Kredit von jährlich Fr. 65'742.40 (wiederkehrende Ausgabe / Vertrag mit dem Jugendwerk Münchenbuchsee) bewilligt.

Nach den Bestimmungen in Art. 7 und 14 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Referendum. Nach Art. 32 OgR können mindestens 5 % der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid. Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 8. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

Der Gemeinderat

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