Fakultatives Finanzreferendum

24.09.2025

Umsetzung Konzept Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA)

Der Gemeinderat hat am 17. März 2025 für die Umsetzung der 3. Etappe des ZpA-Konzepts einen Verpflichtungskredit über CHF 426'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Die 3. Etappe umfasst vier Teilzonen, wobei ab 2026 jährlich eine Teilzone umgesetzt werden soll. Weitere Informationen zur ZpA finden Sie hier.

Nach den Bestimmungen von Art. 14 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Lützelflüh (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'263 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab der Bekanntmachung. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid. Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 24. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

Publiziert am 24.09.2025 auf https://www.epublikation.ch/ 

Der Gemeinderat

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