Fakultatives Finanzreferendum
07.06.2024
Erweiterung Kanalisationsleitung Lauterbach
Der Gemeinderat hat am 3. Juni 2024 für die im Finanzplan vorgesehenen Erweiterung der Kanalisationsleitung in Lauterbach einen Verpflichtungskredit über Fr. 330'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Bei Fragen zum Projekt steht die Bauverwaltung Lützelflüh gerne zur Verfügung.
Nach den Bestimmungen von Art. 14 Abs. 2 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'240 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab der Bekanntmachung. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 8. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.
Der Gemeinderat