Fakultatives Finanzreferendum

28.01.2022

Ersatz Wasserleitung Brandis- und Gotthelfstrasse

Der Gemeinderat hat am 10. Januar 2022 für den notwendigen Ersatz der alten Wasserleitung im Bereich der Brandis- und Gotthelfstrasse einen Verpflichtungskredit über Fr. 390'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung (SF Wasser) bewilligt. Es handelt sich um einen Ersatz der Wasserleitung am bestehenden Standort, womit der aktuelle Leitungsverlauf nicht verändert wird. Bei Fragen zum Projekt steht die Bauverwaltung Lützelflüh gerne zur Verfügung.

Nach den Bestimmungen von Art. 14 Abs. 2 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'200 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab der Bekanntmachung.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 28. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

Der Gemeinderat

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