Verfügung des Amtes für Kultur (nach Art. 13d Abs. 1 i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 BauV)
24.04.2023
Bauinventar der Gemeinde Lützelflüh; Teilrevision
Das Bauinventar wurde durch die Denkmalpflege des Kantons Bern aktualisiert. Der Entwurf wurde veröffentlicht und es bestand vom 22. August bis am 20. Oktober 2022 die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zu schriftlichen Äusserungen und Anträgen gemäss Art. 13a Abs. 1 BauV.
Das Amt für Kultur verfügt:
Das bestehende Bauinventar wird gemäss veröffentlichtem Entwurf teilrevidiert, mit folgender Ausnahme:
- Das abgegangene Objekt Parkettstrasse 32 (Bauernhaus) wird aus dem Bauinventar entlassen.
Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist wird das teilrevidierte Bauinventar der Gemeinde Lützelflüh in Kraft treten. Soweit im Rahmen des veröffentlichten Entwurfs keine Änderung erfolgte, behält das bestehende Bauinventar seine Gültigkeit.
Rechtsmittelbelehrung (Art. 13a Abs. 4 BauV):
Gemeinden, Organisationen und Personen, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben, können bei der Bildungs- und Kulturdirektion innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der Verfügung schriftlich und begründet Beschwerde führen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig.
Hinweis:
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Objekt aus dem Bauinventar streichen lassen wollen, müssen dies im Nutzungsplan- oder im Baubewilligungsverfahren beantragen.
Bern, 13. April 2023
Amt für Kultur
Hans Ulrich Gasser
Amtsvorsteher