Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG

28.03.2024

Ortsplanung Lützelflüh, Arealentwicklung Kentaur

Der Gemeinderat Lützelflüh bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Arealentwicklung Kentaur, bestehend aus Ein-, Aus- und Aufzonungen und den damit verbundenen Änderungen am Zonenplan und Baureglement zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. März bis 29. April 2024, auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können auch hier eingesehen werden. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Nachmittag des 07.05.2024 statt, der Termin ist vorzumerken.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh einzureichen.

Der Gemeinderat

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