Akontorechnungen Gemeindeabgaben
27.05.2021
Akontorechnungen Gemeindeabgaben
Ab dem Jahr 2021 stellt die Gemeinde neu Akontorechnungen für die Gemeindeabgaben. Gemäss Wasserversorgungsreglement Art. 46 Abs. 2 und Abwasserentsorgungsreglement Art. 33 Abs. 3 der Gemeinde Lützelflüh
besteht die Möglichkeit, für die Gemeindeabgaben Akontorechnung zu stellen.
Die Akontorechnung für die Gemeindeabgaben wird Ende Mai/Anfang Juni an die Eigentümer respektive Nutzniesser
einer Liegenschaft verrechnet. Mit der Akontorechnung werden ca. 50% der in diesem Zeitpunkt gültigen Grundgebühren verrechnet. Dies betrifft die Wasser- und Abwassergrundgebühren, Löschgebühren sowie das Regenabwasser.
Bei Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung Lützelflüh gerne zur Verfügung.